Belästigung ist kein geschlechtsspezifisches Phänomen. Es betrifft alle.
Intersektionalität
Belästigung kann auch intersektional sein. Intersektional bedeutet, dass mehrere Formen von Diskriminierung sich kreuzen, gegenüber einer Person. Beispielsweise eine schwarze jüdische Person, mit Behinderung, kann von Rassismus, Antisemitismus und Behindertenfeindlichkeit betroffen sein. Intersektionalität und Belästigung haben keine Grenzen. Bei Belästigung ist das Verhalten von bestimmten Personen gegenüber anderen nicht gewünscht und unangemessen.
Unangemessenes Verhalten
Das unpassende Verhalten kann sich auf verschiedene Weisen ausdrücken. Unter anderem kann eine Person zu einer bestimmten Handlung gedrängt werden. Bei NoA wäre es beispielsweise das Preisgeben des eigenen Namens und der Telefonnummer. Dabei können persönliche Grenzen überschritten werden.
Der Umgang mit der persönlichen Grenzverletzung ist nicht einfach. Häufig ist es Folge davon, dass andere Personen versuchen über andere Menschen Macht auszuüben. Hieraus entsteht ein Ungleichgewicht zwischen den Personen.
Individuelle Grenzen
Wichtig zu wissen ist, dass die persönlichen Grenzen individuell sind. Es gibt keine klare Grenze, die eindeutig bestimmt, wann grenzüberschreitendes Verhalten beabsichtigt ist oder nicht. Denn egal ob es das ist, die Grenzen der betroffenen Person wurden überschritten. Natürlich können auch ungerechtfertigte Unterstellungen eine Grenzverletzung darstellen. Das heißt, dass eine Person einer anderen Person etwas unterstellt, dass faktisch falsch ist, mit dem Ziel sie auf emotionaler oder anderer Art und Weise zu verletzen.